Allgemeinen Geschäftsbedingungen

hier ein Auszug der wichtigsten Punkte

  • Der Auf- und Abbau der Musik-/ Lichtanlage dauert ca. 1½   Stunde und erfolgt direkt vor und nach der Veranstaltung, wenn nicht anders vereinbart. Hierfür ist der kürzeste berollbare Weg freizuhalten.
  • Der Veranstalter stellt sicher, dass dem DJ eine Stellfläche von ca. 2,5m x 4m sowie ein Stromanschluss nicht weiter als 5m von der Stellfläche entfernt zur Verfügung stehen. 
  • In den o. a. Preisen ist die MwSt. von z. Z. 19% bereits enthalten. Die Gage ist auch dann fällig, wenn die Veranstaltung aufgrund eines Ereignisses das der DJ nicht zu vertreten hat, ausfällt. Der DJ hat den allgemeinen Weisungen des Veranstalters Folge zu leisten. Ansonsten ist er in der Gestaltung seines Programms frei.
  •  Getränke und Speisen sind für DJ und Assistenten frei.
  • Der Veranstalter versichert, dass der Durchführung der Veranstaltung keine behördlichen oder sonstigen Vorschriften entgegenstehen, insbesondere die Gema-Anmeldung und Kostenentrichtung insofern diese erforderlich sind.
  • Der Veranstalter haftet für alle Schäden an allen für diese Veranstaltung bereitgestellten Geräte der Musik- und Lichtanlage vollständig gegen Reparatur oder Neuwert, die durch ihn oder Besucher seiner Veranstaltung entstehen, ebenso für das Risiko bei einfachem Diebstahl und Einbruchdiebstahl. Für unvorhersehbare technische Mängel kann der DJ nicht haftbar gemacht werden.
  • Bei Krankheit des DJ ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Unter diesen Voraussetzungen entfallen alle Ansprüche aus diesem Vertrag. 

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